top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerrufsbelehrung | Mietbedingungen

 

1. Allgemein 

Gardasee Cabrio Touren sind eine saisonale Veranstaltungsreihe von Cabrio Rundfahrten und Genussaktionen sowie die Cabrio Vermietung durch emotion-tours. Unter Leitung  werden die Touren an verschiedenen Orten am Gardasee durchgeführt. Dauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer zwischen 7 und 8 Stunden. emotion-tours kann Veranstaltungen aufgrund von schwerer Krankheit des Tourbegleiters oder unverschuldeter Zerstörung der Fahrzeuge absagen. In beiden Fällen wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder der volle Anzahlungsbetrag gutgeschrieben, bzw. erstattet. Weitere Ansprüche sind in den oben beschriebenen Fällen ausgeschlossen. emotion-tours tritt des weiteren lediglich als Vermittler auf, d.h. Sie erhalten ggf. 2 seperate Buchungsbestätigungen für Ihre Unterkunft sowie die Cabrio Anmietung / Cabrio Tour. Alle Angebote beeinhalten ausdrücklich keine Anreise zur Unterkunft oder zur Veranstaltung. Ein Vermögensschaden durch verspätete Flüge, Bahnreisen oder andere Verkehrsbehinderungen bei der Anreise kann nicht geltend gemacht werden.

 

2. Buchungen / Anzahlung / Bezahlung

Buchungen für die Cabrio Touren sowie die Anmietung von Cabrios kann online oder telefonisch erfolgen. Die verbindliche Buchung einer Cabrio Tour, einer Cabrio Anmietung sowie eines Cabrio Hotel Paketes verpflichtet zur Zahlung einer Anzahlung in Höhe von min. 150,00 € innerhalb von 7 Kalendertagen. Wird die Anzahlung nicht innerhalb dieser Zeit entrichtet, gilt die Anmeldung als nicht bestätigt bzw. garantiert .Bei sehr kurzfristigen Buchungen können Sonderregelungen getroffen werden. Die Bezahlung der Anzahlung geschieht entweder per PayPal oder per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach Bestätigung der Buchung per Email. Bei Cabrio Mieten und Cabrio Touren kann der Restbetrag in bar vor Ort bezahlt werden.

 

Cabrio Hotel Pakete müssen spätestens 14 Tage vor Reiseantritt vollständig bezahlt werden - entweder per PayPal oder Überweisung unter Angabe Ihrer Buchungsnummer und Namen. Sollte emotion-tours keinen Zahlungseingang 14 Tage vor Reiseantritt verbuchen können sieht die emotion-tours Ihre Reise als storniert an und behalten uns vor von dem Vertrag zurückzutreten - in diesem Fall fallen Stornokosten an ( s. Punkt 4 )

 

3. Gruppen / Gewerbliche Kunden

Gruppen- und Vielbucher-Ermäßigungen nur auf Anfrage. Gewerbliche Teilnehmer sind dafür eigenverantwortlich, mit ihren Angestellten, Teilnehmern und/oder Kunden der Veranstaltung eigene Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Das entbindet diese Teilnehmer allerdings nicht von den AGBs von emotion-tours sowie deren Partnern.

 

4. Stornierungen, Absagen, Erstattungen

Reiseteilnehmer können jederzeit vor Reisebeginn von einer gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB's von emotion-tours die Sie folgend einsehen können und je nach Produkt ggf. abweichen. Stornierungen und Umbuchungen können nur über emotion-tours abgewickelt werden. Maßgebend hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei emotion-tours. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Stornierungen können per Mail oder Briefpost vorgenommen werden. Im Falle eines Rücktritts fallen grundsätzlich 10 Euro Storno - und Bearbeitungsgebühr pro PBuchung an. Wird anstatt der Rückerstattung eine Gutschrift für eine weitere Buchung nach Wahl gewünscht, entfällt die o.g. Stornogebühr. Blanco-Geschenkgutscheine können nicht storniert werden. Die Geschenkgutscheine ohne festen Termin haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

Erfolgt der Rücktritt / Stornierung eines Teilnehmers bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung, werden 50% der geleisteten Zahlungen erstattet (abzüglich der Stornogebühr). Erfolgt der Rücktritt bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung, werden 25% der geleisteten Zahlungen erstattet (abzüglich der Stornogebühr). Erfolgt der Rücktritt innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung, werden geleistete Zahlungen nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

 

6. Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, Rechte am eigenen Bild 

Die Teilnehmer willigen mit der Anmeldung zu der Veranstaltung in die Nutzung von im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotoaufnahmen Ihrer Person ein, sofern diese für Zwecke der Werbung von Cabrio Touren der emotion-tours verwendet werden. Davon umfasst ist die Darstellung auf Internetseiten, in Programmheften und Plakaten . Die Einwilligung gilt ohne zeitliche Beschränkung. Alle Teilnehmer werden am Anfang der Veranstaltung nochmalig besonders darauf hingewiesen und gebeten, sich bei Nichteinwilligung ausdrücklich zu äußern. Erfolgt kein persönlicher Einwand, so gilt dies als vorherige Zustimmung. Auf eine Einrede des Rechtes am eigenen Bild wird insoweit verzichtet.

 

7. Haftung / Kaution

Vor der Teilnahme an den Cabrio Touren, der Übergabe des Mietfahrzeuges ist ein Kaution in Höhe von min. 500,00 € (abhängig von Alter des Fahrers,Fahrzeugkategorie) in bar zu leisten. Bei Schadensfällen ist emotion-tours berechtigt die Kaution einzubehalten oder mit der SB sofort zu verrechnen. Im Schadensfallbeträgt die SB 500,00 € pro verschuldetem Schaden. Dazu zählen insbesondere Glasbruch, Unterboden, Felgen und Reifenschäden.

 

8. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Buchungen zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses/Buchung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

 

emotion-tours

Keber Handelsvertretungen E.K.

Wiemstr. 27

D-49320 Ennigerloh

 

E-Mail: info@emotion-tours.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Absende Poststempel dient zur Fristwahrung.

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle bis dahin geleisteten Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihres Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes abweichendes vereinbart.

 

9. Sonstiges / Nebenabreden

Neben den AGB der emotion-tours gelten die AGB und Vermietbestimmungen unserer Partner, auf die emotion-tours keinen Einfluss hat. Insbesondere das Mindestalter, die Dauer des Führerscheinbesitzes sowie Versicherungsbestimmungen für das Führen von Fahrzeugen bestimmter Klassen sind zu beachten.

 

10. Höhere Gewalt
emotion-tours haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von emotion-tours oder deren Partner beeinflusst werden.

 

11. Verlinkung
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Webseite. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Webseite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen.


12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von emotion-tours ist Warendorf. Die emotion-tours ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

13. Änderungen der Website / AGB
emotion-tours behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Homepage oder deren Inhalten vorzunehmen, insbesondere betreffend die Auswahl der Hotelanbieter, Keistungen, Informationen oder deren Inhalte. emotion-tours behält sich des weiteren das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Homepage mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern und zu erneuern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Homepage wird die jeweils aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Homepage nach Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie Ihr Einverständnis zu den Änderungen.


14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

Mietbedingungen

 

Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter/Fahrer von der im Mietvertrag angegebenen Person geführt werden. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des original Führerscheines zwingend notwendig.

 

Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

 

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

·zu motorsportlichen Zwecken,insbesondere Fahrveranstaltungen,bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt

-motorsportliche Übungsfahrten

·für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

·zur gewerblichen Personenbeförderung,

·zur Weitervermietung,

·zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

·zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen

 

Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Bedingungen berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens des Vermieters auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.

 

Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio.EUR und ist auf Europa beschränkt.

 

Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem.§ 7 GefahrgutVStr.

 

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.

 

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

 

Bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles.

 

Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Vermieter berechtigt, seine Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere nach den Allgemeinen Vermietbedingungen, vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob

fahrlässigen Verletzung einer vom Mieter bzw. Fahrer zu erfüllenden Obliegenheit ist der Vermieter berechtigt, seine Leistung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.

 

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs-und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß -

und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an den Vermieter richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von min. 29,50 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es  unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

 

Brems -, Betriebs -, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind.

 

Gibt der Mieter das Fahrzeug - auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

 

Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers

 

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

bottom of page